Am 25. Juli 2018 fiel die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Diese könnt ihr hier nachlesen (die englische Version ist hier nachzulesen), darin wird auch geschildert, was als GVO (genetisch veränderte Organismen) gesehen wird.

Zu der Entscheidung des EuGH haben die Direktoren am Max Planck Institut für Pflanzenzüchtungsforschung eine Stellungnahme bekannt gegeben (Link zur der Stellungnahme), in der sie ihre Bestürzung über das Urteil begründen. So wird unter anderem geschildert, dass der „Schrotflinten-Ansatz“ für die Vermarktung zugelassen und dies mit Ironie behaftet sei. Außerdem befürchten die Direktoren, dass durch die Entscheidung „hervorragend ausgebildete junge europäische Wissenschaftler in landwirtschaftliche Unternehmen in außereuropäische Staaten abwandern werden“.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Direktoren die Wissenschaft und die Forschung durch das Urteil eingeschränkt sehen. Auch im Hinblick auf die Welternährungssicherheit, da die Erträge der Landwirtschaft in Zukunft weiter ansteigen müssen. Der Einfluss des Klimawandels und des umstrittenen Einsatzes von Herbiziden, Pestiziden und Kunstdünger müsse auch zukünftig weiter beachtet werden!
Weitere Infos zum Thema findet ihr auf den Seiten des BMEL, der WHO und der FAO (Beitrag1, Beitrag2).

Außerdem gibt es einige Artikel zu dem Thema. Hier eine kleine Auswahl der BMEL (mit Video), Deutscher Bauernverband, Süddeutsche Zeitung, SPIEGEL, agrarheute und ZEIT.
Habt ihr noch 5 Minuten Zeit? Dann guckt euch dieses Video der Tagesschau an.

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